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Immobilie geerbt: Und was jetzt?

Ein Erbfall bringt oft mehr Fragen mit sich, als man im ersten Moment überblickt (besonders wenn eine Immobilie dazugehört). Wer soll sie bekommen, was ist sie wert, was passiert, wenn mehrere Erben sich einig werden müssen? Hier geben wir einen Überblick über die wichtigsten Schritte nach dem Erbfall und zeigen, worauf es bei einer geerbten Immobilie im Kreis Heinsberg ankommt.

Die ersten Schritte nach dem Erbfall

Bevor ein geerbtes Haus verkauft, vermietet oder selbst genutzt werden kann, müssen einige formale Dinge geklärt sein:

  • Erbschein beantragen
    In den meisten Fällen benötigen Sie einen Erbschein, um sich als rechtmäßige Erbin oder rechtmäßiger Erbe auszuweisen, etwa gegenüber dem Grundbuchamt oder der Bank. Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten Wohnort der verstorbenen Person.
  • Grundbuch umschreiben lassen
    Nach dem Erbfall müssen Sie als neue Eigentümerin oder neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden. Das ist innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Erbfall gebührenfrei, danach fallen in der Regel Kosten an.
  • Erbschaftsteuer prüfen
    Ob und in welcher Höhe Erbschaftsteuer anfällt, hängt vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert des Nachlasses ab. Die genauen Freibeträge und Fristen sollten Sie mit einer Steuerberatung klären, da sich hier schnell teure Fehler einschleichen können.

Verkaufen, vermieten oder selbst nutzen?

Diese Entscheidung ist selten rein sachlich, aber ein paar Fragen helfen bei der Einordnung: Möchten Sie selbst einziehen oder wohnen Sie bereits woanders? Passt die Immobilie zu Ihrer aktuellen Lebenssituation? Ist sie zu groß, zu weit entfernt oder in einem Zustand, der viel Aufwand bedeuten würde?

Wer sich für eine Vermietung entscheidet, übernimmt dauerhaft Verantwortung, inklusive Instandhaltung und Verwaltung. Für viele ist ein Verkauf deshalb der unkompliziertere Weg, gerade wenn die Immobilie weit vom eigenen Wohnort entfernt liegt oder mehrere Personen gemeinsam erben.

Wenn mehrere Personen gemeinsam erben

Nicht selten gehört eine geerbte Immobilie einer ganzen Erbengemeinschaft, etwa mehreren Geschwistern. Damit ein Verkauf gelingt, müssen sich alle Miterben einig werden, was zusätzliche Abstimmung bedeutet und manchmal auch eine Situation, in der nicht alle gleich empfinden. Genau hier kann eine neutrale, außenstehende Person hilfreich sein, die die Immobilie sachlich bewertet und den Verkaufsprozess koordiniert, ohne selbst Teil der familiären Situation zu sein.

Was ist meine geerbte Immobilie wert?

Bevor über einen Verkauf oder eine Aufteilung unter mehreren Erben entschieden werden kann, braucht es eine realistische Wertermittlung. Bei Thönnissen Immobilien übernimmt das unter anderem Willi Thönnissen, Diplom-Bauingenieur und seit 1996 Sachverständiger für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke. Gerade bei älteren Immobilien lohnt sich ein fachkundiger Blick auf die Bausubstanz, denn Sanierungsbedarf oder ungenutztes Potenzial lassen sich online kaum verlässlich einschätzen. Mit unserem kostenlosen Wertermittlungs-Tool (LINK) erhalten Sie eine erste Preisspanne. Für eine genauere Einschätzung schauen wir uns die Immobilie gerne persönlich vor Ort an.

Häufige Fragen im Überblick

In den meisten Fällen ja. Ohne Erbschein können Sie sich gegenüber Grundbuchamt und Käuferseite nicht als rechtmäßiger Eigentümer ausweisen.

Grundsätzlich ist der Verkauf schon vorher möglich, die Umschreibung ins Grundbuch sollte aber angestoßen sein. Wir klären das gerne im persönlichen Gespräch mit Ihnen.

Dann lohnt sich häufig eine neutrale Moderation durch eine außenstehende Person, etwa mit einer sachlichen Wertermittlung als gemeinsamer Ausgangspunkt für weitere Entscheidungen. Wir beraten Sie gerne auch in schwierigen Fällen.

Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, etwa davon, ob Sie langfristig Verantwortung als Vermieterin oder Vermieter übernehmen möchten. Wir beraten Sie gerne zu beiden Optionen.

Wie Thönnissen Immobilien Sie beim geerbten Hausverkauf unterstützt

Ein geerbter Hausverkauf ist in den seltensten Fällen einfach. Bei Thönnissen Immobilien richten wir uns individuell danach, was Ihnen in Ihrer Situation wichtig ist. Als Familienunternehmen mit über 40 Jahren Erfahrung im Kreis Heinsberg begleiten wir Sie von der ersten Wertermittlung bis zur Übergabe, mit festen Ansprechpartnern und, wenn gewünscht, auch als vermittelnde Instanz zwischen mehreren Erben.

Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche Beratung!

Nächster Schritt

Bereit für den nächsten Schritt?

Wir hören zu, sortieren mit Ihnen die Zahlen und bringen Sie mit dem passenden Finanzierungspartner zusammen.